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Ist Eintragung Pistole mit 3 Wechselsystemen möglich

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    Ist Eintragung Pistole mit 3 Wechselsystemen möglich

    Hallo zusammen,

    Ich komme leider auf der DSB Seite und über google nicht weiter und Titel daher um Hilfe.
    Ich möchte mir gerne eine Pistole im Kaliber 45 ACP kaufen. Gleichzeitig würde ich mir gerne für diese Waffe zwei Wechselsystemen im Kaliber 9 mm und .22 kaufen.

    Auf meiner grünen WBK ist bisher eine Pistole 9mm eingetragen.

    Kann mir jemand sagen, ob dies möglich ist und was hier beim Bedürnisantrag angegeben werden muss?

    Reicht hier eine Angabe des größten Kalibers?

    Vielen vielen Dank.

    #2
    Zitat von Murof Beitrag anzeigen
    Reicht hier eine Angabe des größten Kalibers?
    Ja!
    "Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
    Peter Ustinov

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      #3
      Hallo,

      auf die eingetragene 9er kannst Du, falls es das gibt, auch schon ein .22er WS kaufen. Oder ein 7,65er. Kalibergleich oder kleiner kriegt man ohne weiteres eingetragen.

      Falls möglich, könntest Du auch ein 45er WS drauf packen. Das macht aber eigentlich keinen Sinn, denn dann bräuchtest Du ein neues Bedürfnis.
      Wobei dann wieder Dein Plan, eine 45er zu kaufen, am meisten Sinn macht. ( Was für ein Deutsch........ )

      Von HK gibts die USP Expert in 45, da kannst Du ein WS in 9mm drauf machen.
      Dann gibts da noch das F22 WS dafür, ob das aber auch auf die 45er paßt, mußt Du nachfragen, das weiß ich jetzt nicht. Was ich weiß ist, daß dieses WS um die 900,- € kostet.
      Dafür kannst Du Dir aber mal locker ca 4500 Schuß 9mm Munition oder gleich ne gescheite 22er Pistole kaufen, und kriegst noch was raus
      MfG aus der schönen Pfalz

      Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er, )
      Wir schaffen das ( Angela Merkel 2015, Und wen meint sie mit "wir" ?

      "Bevor isch misch uffreg, is mers egal ....." oder auch "Äner vun uns zwä is bleeder wie isch....."

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        #4
        Danke für die Antworten.
        Die vorhandene ist eine Peters Stahl Multi.
        Diese möchte ich jedoch verkaufen.
        Könnt ihr mir eventuell sagen, ob ich beim Bedürfnisantrag schon die Angaben zum WS machen muss oder kann ich diese WS einfach kaufen?
        Wann werden diese dann eingetragen?
        Welcher Hersteller ist noch nicht ganz entschieden.

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          #5
          Die Sig X-Six (glaub die 220) gibts in .45 & 9mm & .22! Gibts bei eGun für 4k das Paket.

          Zuletzt geändert von JackDaniel; 15.01.2013, 09:47.

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            #6
            Zu beantragen brauchst Du nur die .45'er Pistole,
            der Erwerb von Wechselsystemen ist erlaubnisfrei.
            Diese brauchst Du dann nur rechtzeitig anzumelden.
            Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

            Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
            , aktueller denn je)

            I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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              #7
              Allerdings gilt trotz Bedürfnisfreiheit auch bei Eintragung von Wechselsystemen die 2/6er Regel. Also der zeitlich gleichzeitige Eintrag einer 9 mm nebst mehr als einem WS funktioniert (zumindest) hier nicht.

              Gruß
              Michael

              --
              RSU-Kräfte der Bundeswehr für Reservisten- Blog
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                #8
                Das höre ich zum ersten Mal und halte es für Willkür!

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                  #9
                  Zitat von nafetshtor Beitrag anzeigen
                  Das höre ich zum ersten Mal und halte es für Willkür!
                  War auch meine erste Empfindung, als mein SB mir das eröffnete. Hatte daher nach dem Thema gegoogelt und festgestellt, dass das absolut kein Einzelfall ist.

                  Gruß
                  Michael

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                    #10
                    Hallo,

                    Von meinem LRA habe ich die Antwort erhalten, dass die WS ohne Problem erworben werden können. Diese müssen jedoch innerhalb von 14 Tagen eingetragen werden.
                    Ich habe den Antrag beim DSB eingereicht und nach Rückmeldung vom DSB alle WS angegeben.

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                      #11
                      Das ist sicherlich nicht die Frage. Die Frage ist, innerhalb welchen Zeitraumes die Systeme erworben werden können.

                      Ich habe mich notgedrungen damit beholfen, dass ich Fa. BAWO bat, mein WS noch ein halbes Jahr dort zu lagern. Mir war es wichtiger, dass ich neben meiner neuen Tanfoglio auch die schon bestellte Benelli M3 erwerben konnte.

                      Gruß
                      Michael

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                      Zitat von Murof Beitrag anzeigen
                      Hallo,

                      Von meinem LRA habe ich die Antwort erhalten, dass die WS ohne Problem erworben werden können. Diese müssen jedoch innerhalb von 14 Tagen eingetragen werden.
                      Ich habe den Antrag beim DSB eingereicht und nach Rückmeldung vom DSB alle WS angegeben.
                      Mitglied: RSUKp RP, VdRBw, BDMP

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                        #12
                        Lustig sind ja immer die abweichenden Waffenrechtauslegungen der diversen Ämter…

                        Mein zuständiges Amt sieht es so: Man kann sich auch eine Waffe mit 5 Wechselsystemen / Wechselläufen kaufen und diese direkt eintragen lassen, das wird bei meinem Amt als eine Waffe (in Bezug auf 2/6) gesehen. Aussage meines SBs war: „Wechselsysteme werden nicht auf das 2/6er Kontingent angerechnet.“

                        Mein Kollege, für den das Nachbaramt (nur ein paar km weiter) zuständig ist, hatte hingegen folgendes Problem: Zwei Waffen bereits in einem Halbjahr gekauft und kurz darauf noch zusätzlich einen Wechsellauf für seine Glock erworben, er wollte diesen Lauf eintragen lassen und hörte dann: „Sie haben ihr Kontingent für dieses Halbjahr schon ausgereizt, der Lauf kann ihnen nicht eingetragen werden!“ Ende vom Lied war dann, dass er sich nicht deswegen streiten wollte und den Wechsellauf notgedrungen für ein paar Monate bei einem befreundeten Händler gelagert hat…

                        Gruß

                        Michael
                        sigpic

                        “The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”

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                          #13
                          Ich denke mal, die berufen sich hier dann wohl auf die Begriffsbestimmung im WaffG, wonach wesentliche Teile von Schusswaffen den Schusswaffen gleichgestellt sind, für die sie bestimmt sind. Oder wie haben die das begründet? - Ist natürlich 'ne Sauerei sowas
                          Roman Grafe: "Man weicht eben nicht auf das nächste Tatmittel aus - zumal es schwerer ist, mit einem Messer zu morden als mit einer Pistole.", http://mobil.n-tv.de/politik/Der-Myt...e18287901.html

                          Japan: Mann tötet bei Messerattacke 19 Menschen, http://www.zeit.de/gesellschaft/zeit...ass-behinderte

                          2015: Polizei verzeichnet rund 2400 Messer-Angriffe in Berlin

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                            #14
                            Zitat von Travis Beitrag anzeigen
                            Ich denke mal, die berufen sich hier dann wohl auf die Begriffsbestimmung im WaffG, wonach wesentliche Teile von Schusswaffen den Schusswaffen gleichgestellt sind, für die sie bestimmt sind. Oder wie haben die das begründet? - Ist natürlich 'ne Sauerei sowas
                            Ich muss dir ganz ehrlich sagen, dass ich nicht so detailliert beim Kollegen nachgefragt hatte, wir sind eher beiläufig darauf gekommen, weil wir uns über das Wiederladen der .357Sig ausgetauscht haben und er dann erzählte, dass es bei ihm eh noch nicht so dringlich sei, weil der Wechsellauf noch ein paar Monate beim Händler liegen bleiben müsse. Mal schauen, wenn er Morgen beim Training sein sollte, dann frage ich noch mal genau nach, was man ihm als Begründung erzählt hat...

                            Gruß

                            Michael
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                              #15
                              In der Angelegenheit Wechsellauf konnte ich mich gestern endlich mit meinem Kollegen unterhalten, im Endeffekt war es wohl so, dass der SB sich der Sache offensichtlich auch nicht so richtig sicher war und deshalb gesagt hat: „Du hast schon 2 Waffen in dem Halbjahr gekauft, das Wechselsystem kannst du dann aber erst im nächsten Halbjahr eintragen lassen.“

                              Mein Kollege hat dann gar nicht mit ihm diskutiert und diese Aussage wohl einfach so als „gegeben“ hingenommen und brav sein halbes Jahr gewartet. Der gleiche SB hat aber mittlerweile seine Ansicht zu dem Thema offensichtlich revidiert, nachdem ein anderer Schütze aus dem Bekanntenkreis meines Freundes wohl kürzlich erst den gleichen Fall mit ihm hatte und die Aussage bezüglich der 2/6er Regelung nicht ohne Weiteres akzeptiert hat. Nach ein wenig hin- und her diskutieren, hat dieser sein Wechselsystem eingetragen bekommen, obwohl er bereits 2 Waffen in diesem Halbjahr gekauft hatte.

                              Ich denke daran sieht man ganz gut, dass man nicht immer gleich Ja und Amen sagen sollte, wenn der SB eine andere Meinung vertritt, sondern es durchaus Sinn machen kann, dass man ein konstruktives Gespräch mit ihm sucht und seinen Standpunkt argumentativ vernünftig darlegt.

                              Bei meinem Amt, welches nur ein paar km weiter ist, gab´s da überhaupt keine Probleme. Ich hatte ebenfalls bereits 2 Waffen im entsprechenden Halbjahr gekauft und dann zusätzlich noch das Wechselsystem erworben. Auf´s Amt gefahren: „Ich habe ein WS gekauft und müsste das eintragen lassen.“ SB: „Kostet 15 Euro, wollen sie das gleich bezahlen oder eine Rechnung haben…“

                              Gruß

                              Michael
                              sigpic

                              “The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”

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