Herzlich Willkommen im Waffen-Welt.de Forum. Falls sie Hilfe benötigen, finden sie viele Antworten auch in unserer FAQ. Um alle Funktionen unserer Seite in vollem Umfang nutzen zu können, ist eine Registrierung notwendig.
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Ist Eintragung Pistole mit 3 Wechselsystemen möglich
Ist Eintragung Pistole mit 3 Wechselsystemen möglich
Hallo zusammen,
Ich komme leider auf der DSB Seite und über google nicht weiter und Titel daher um Hilfe.
Ich möchte mir gerne eine Pistole im Kaliber 45 ACP kaufen. Gleichzeitig würde ich mir gerne für diese Waffe zwei Wechselsystemen im Kaliber 9 mm und .22 kaufen.
Auf meiner grünen WBK ist bisher eine Pistole 9mm eingetragen.
Kann mir jemand sagen, ob dies möglich ist und was hier beim Bedürnisantrag angegeben werden muss?
auf die eingetragene 9er kannst Du, falls es das gibt, auch schon ein .22er WS kaufen. Oder ein 7,65er. Kalibergleich oder kleiner kriegt man ohne weiteres eingetragen.
Falls möglich, könntest Du auch ein 45er WS drauf packen. Das macht aber eigentlich keinen Sinn, denn dann bräuchtest Du ein neues Bedürfnis.
Wobei dann wieder Dein Plan, eine 45er zu kaufen, am meisten Sinn macht. ( Was für ein Deutsch........ )
Von HK gibts die USP Expert in 45, da kannst Du ein WS in 9mm drauf machen.
Dann gibts da noch das F22 WS dafür, ob das aber auch auf die 45er paßt, mußt Du nachfragen, das weiß ich jetzt nicht. Was ich weiß ist, daß dieses WS um die 900,- € kostet.
Dafür kannst Du Dir aber mal locker ca 4500 Schuß 9mm Munition oder gleich ne gescheite 22er Pistole kaufen, und kriegst noch was raus
MfG aus der schönen Pfalz
Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er, ) Wir schaffen das ( Angela Merkel 2015, Und wen meint sie mit "wir" ?
"Bevor isch misch uffreg, is mers egal ....." oder auch "Äner vun uns zwä is bleeder wie isch....."
Danke für die Antworten.
Die vorhandene ist eine Peters Stahl Multi.
Diese möchte ich jedoch verkaufen.
Könnt ihr mir eventuell sagen, ob ich beim Bedürfnisantrag schon die Angaben zum WS machen muss oder kann ich diese WS einfach kaufen?
Wann werden diese dann eingetragen?
Welcher Hersteller ist noch nicht ganz entschieden.
Allerdings gilt trotz Bedürfnisfreiheit auch bei Eintragung von Wechselsystemen die 2/6er Regel. Also der zeitlich gleichzeitige Eintrag einer 9 mm nebst mehr als einem WS funktioniert (zumindest) hier nicht.
Das höre ich zum ersten Mal und halte es für Willkür!
War auch meine erste Empfindung, als mein SB mir das eröffnete. Hatte daher nach dem Thema gegoogelt und festgestellt, dass das absolut kein Einzelfall ist.
Von meinem LRA habe ich die Antwort erhalten, dass die WS ohne Problem erworben werden können. Diese müssen jedoch innerhalb von 14 Tagen eingetragen werden.
Ich habe den Antrag beim DSB eingereicht und nach Rückmeldung vom DSB alle WS angegeben.
Das ist sicherlich nicht die Frage. Die Frage ist, innerhalb welchen Zeitraumes die Systeme erworben werden können.
Ich habe mich notgedrungen damit beholfen, dass ich Fa. BAWO bat, mein WS noch ein halbes Jahr dort zu lagern. Mir war es wichtiger, dass ich neben meiner neuen Tanfoglio auch die schon bestellte Benelli M3 erwerben konnte.
Von meinem LRA habe ich die Antwort erhalten, dass die WS ohne Problem erworben werden können. Diese müssen jedoch innerhalb von 14 Tagen eingetragen werden.
Ich habe den Antrag beim DSB eingereicht und nach Rückmeldung vom DSB alle WS angegeben.
Lustig sind ja immer die abweichenden Waffenrechtauslegungen der diversen Ämter…
Mein zuständiges Amt sieht es so: Man kann sich auch eine Waffe mit 5 Wechselsystemen / Wechselläufen kaufen und diese direkt eintragen lassen, das wird bei meinem Amt als eine Waffe (in Bezug auf 2/6) gesehen. Aussage meines SBs war: „Wechselsysteme werden nicht auf das 2/6er Kontingent angerechnet.“
Mein Kollege, für den das Nachbaramt (nur ein paar km weiter) zuständig ist, hatte hingegen folgendes Problem: Zwei Waffen bereits in einem Halbjahr gekauft und kurz darauf noch zusätzlich einen Wechsellauf für seine Glock erworben, er wollte diesen Lauf eintragen lassen und hörte dann: „Sie haben ihr Kontingent für dieses Halbjahr schon ausgereizt, der Lauf kann ihnen nicht eingetragen werden!“ Ende vom Lied war dann, dass er sich nicht deswegen streiten wollte und den Wechsellauf notgedrungen für ein paar Monate bei einem befreundeten Händler gelagert hat…
Gruß
Michael
sigpic
“The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”
Ich denke mal, die berufen sich hier dann wohl auf die Begriffsbestimmung im WaffG, wonach wesentliche Teile von Schusswaffen den Schusswaffen gleichgestellt sind, für die sie bestimmt sind. Oder wie haben die das begründet? - Ist natürlich 'ne Sauerei sowas
Ich denke mal, die berufen sich hier dann wohl auf die Begriffsbestimmung im WaffG, wonach wesentliche Teile von Schusswaffen den Schusswaffen gleichgestellt sind, für die sie bestimmt sind. Oder wie haben die das begründet? - Ist natürlich 'ne Sauerei sowas
Ich muss dir ganz ehrlich sagen, dass ich nicht so detailliert beim Kollegen nachgefragt hatte, wir sind eher beiläufig darauf gekommen, weil wir uns über das Wiederladen der .357Sig ausgetauscht haben und er dann erzählte, dass es bei ihm eh noch nicht so dringlich sei, weil der Wechsellauf noch ein paar Monate beim Händler liegen bleiben müsse. Mal schauen, wenn er Morgen beim Training sein sollte, dann frage ich noch mal genau nach, was man ihm als Begründung erzählt hat...
Gruß
Michael
sigpic
“The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”
In der Angelegenheit Wechsellauf konnte ich mich gestern endlich mit meinem Kollegen unterhalten, im Endeffekt war es wohl so, dass der SB sich der Sache offensichtlich auch nicht so richtig sicher war und deshalb gesagt hat: „Du hast schon 2 Waffen in dem Halbjahr gekauft, das Wechselsystem kannst du dann aber erst im nächsten Halbjahr eintragen lassen.“
Mein Kollege hat dann gar nicht mit ihm diskutiert und diese Aussage wohl einfach so als „gegeben“ hingenommen und brav sein halbes Jahr gewartet. Der gleiche SB hat aber mittlerweile seine Ansicht zu dem Thema offensichtlich revidiert, nachdem ein anderer Schütze aus dem Bekanntenkreis meines Freundes wohl kürzlich erst den gleichen Fall mit ihm hatte und die Aussage bezüglich der 2/6er Regelung nicht ohne Weiteres akzeptiert hat. Nach ein wenig hin- und her diskutieren, hat dieser sein Wechselsystem eingetragen bekommen, obwohl er bereits 2 Waffen in diesem Halbjahr gekauft hatte.
Ich denke daran sieht man ganz gut, dass man nicht immer gleich Ja und Amen sagen sollte, wenn der SB eine andere Meinung vertritt, sondern es durchaus Sinn machen kann, dass man ein konstruktives Gespräch mit ihm sucht und seinen Standpunkt argumentativ vernünftig darlegt.
Bei meinem Amt, welches nur ein paar km weiter ist, gab´s da überhaupt keine Probleme. Ich hatte ebenfalls bereits 2 Waffen im entsprechenden Halbjahr gekauft und dann zusätzlich noch das Wechselsystem erworben. Auf´s Amt gefahren: „Ich habe ein WS gekauft und müsste das eintragen lassen.“ SB: „Kostet 15 Euro, wollen sie das gleich bezahlen oder eine Rechnung haben…“
Gruß
Michael
sigpic
“The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”
Wir verarbeiten personenbezogene Daten über Nutzer unserer Website mithilfe von Cookies und anderen Technologien, um unsere Dienste bereitzustellen, Werbung zu personalisieren und Websiteaktivitäten zu analysieren. Wir können bestimmte Informationen über unsere Nutzer mit unseren Werbe- und Analysepartnern teilen. Weitere Einzelheiten finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.
Wenn Sie unten auf "Einverstanden" klicken, stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie und unseren Datenverarbeitungs- und Cookie-Praktiken wie dort beschrieben zu. Sie erkennen außerdem an, dass dieses Forum möglicherweise außerhalb Ihres Landes gehostet wird und Sie der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten in dem Land, in dem dieses Forum gehostet wird, zustimmen.
Kommentar