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Waffenerwerb in der Schweiz wie geht das?

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    Waffenerwerb in der Schweiz wie geht das?

    Hallo

    Ich will mir in nächster Zeit meine erste Waffe kaufen. Es handelt sich um ein Ex-Armee Stgw 90, welches eine ehemaliger AdA von mir aus dem Dienst hat. Bisher hatte ich immer das vom Onkel, das hat nach nun mittlerweile 5 Jahre aktiven Gebrauchs ausgeschossen ist. Zudem will ich mir die Umarex Colt M4 im Kaliber .22lr zulegen. Ich hab allerdings das ganze Zeugs mit Waffenerwerbsschein und so noch nie gemacht, für meine Karabiner und Langgewehre brauchte ich das ja nicht.

    Muss ich beim Beantragen die Waffeninformationen bereits eintragen oder kann ich das leerlassen?

    Und kann ich mit diesem Erwerbsschein nachher einfach so in ein Waffengeschäft hineinlaufen und mit der gekauften Waffe heimgehen?

    Brauchts für den Erwerb von Munition noch etwas?

    MfG Ammo


    http://www.colt22rimfire.com/index.p...olt-m4-carbine

    #2
    Du musst beim Antrag für den Waffenerwerb nicht zu genaue Angaben machen, sonst schränkst Du Dich nur ein.
    Es reicht völlig, wenn Du Handfeuerwaffe oder Faustfeuerwaffe ins Kästchen schreibst, dann sind Dir alle Möglichkeiten offen. Da Du mit einem Waffenerwerbschein bis zu drei Waffen (beim gleichen Veräusserer am gleichen Tag) erwerben darfst empfiehlt es sich, das auch auszunutzen denn immerhin kostet es Dich 50 Franken. In der Regel lassen Die Behörden auf dem Antrag die Formulierung "ein bis drei Hand oder Faustfeuerwaffen" durchgehen, womit Dir alle Wege offen stehen. Zu beachten ist nur, dass Du mit einem WES nicht bei zwei verschiedenen Händlern oder Verkäufern einkaufen kannst. Das Sturmgewehr vom Kollegen und das Umarex M4 kannst theoretisch also nicht auf dem gleichen WES erwerben, da es sich um zwei unterschiedliche Veräusserer handelt. Wenn Dein Kollege nun aber sein Sturmgewehr bei genau jenem Händler vorbeibrung, bzw. es diesem zum Verkauf überlässt wo Du auch das M4 erwirbst schaut die Sache anders aus. Die meisten Händler sind so kulant und machen sowas auch für Ihre Kunden.
    Wen Du einen WES hast, kannst Du damit beim Händler vorbei gehen, die gewünschte Waffe kaufen und auch gleich mit nach Hause nehmen, falls das Deine zweite Frage war.
    Bleiben wir ruhig - stark - einig. Auf diese Art werden wir freie Menschen bleiben

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      #3
      Ich glaube , ich will auch Schweitzer werden.....
      No place for second best!
      (Accuracy international)

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        #4
        Da bin ich absolut dagegen solange Du Schweiz mit "tz" schreibst.
        Bleiben wir ruhig - stark - einig. Auf diese Art werden wir freie Menschen bleiben

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          #5
          Vielen Dank für die Antworten ihr habt mir sehr geholfen.

          Beim Munitionskauf gehts genau gleich mit dem WES oder reicht später auch ein Strafregisterauszug?

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            #6
            Zitat von E.HunteR Beitrag anzeigen
            Da bin ich absolut dagegen solange Du Schweiz mit "tz" schreibst.
            Oh man, das ist mir jetzt aber echt peinlich,SCHWEIZER!!!!!
            No place for second best!
            (Accuracy international)

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              #7
              Zitat von grauwolf Beitrag anzeigen
              Ich glaube , ich will auch Schweitzer werden.....
              Zitat von E.HunteR Beitrag anzeigen
              Da bin ich absolut dagegen solange Du Schweiz mit "tz" schreibst.
              Ich glaube ich will auch.

              Parole: Schweizer

              ........na, dann schreib mal so........die werden schon.........Wunder über Wunder..........traumhaft

              stefan
              Erfahrung ist das, was man erlangt kurz nachdem man es hätte gebrauchen können.

              Kommentar


                #8
                Zitat von Ammo Beitrag anzeigen
                Vielen Dank für die Antworten ihr habt mir sehr geholfen.

                Beim Munitionskauf gehts genau gleich mit dem WES oder reicht später auch ein Strafregisterauszug?
                Wenn Du beim Händler eine Waffe mittels WES erworben hast, ist es für diesen nuur logisch, dass Du auch Munition erwerben darfst. Bei einem anderen Händler wo du noch nicht in der Kundenkartei bist, wirst Du das erste mal entweder einen Auszug aus dem Strafregister oder einen WES der nicht älter als zwei Jahre ist vorzeigen müssen.

                Was viele übrigens auch verwirrt, ist die neue Zeile mit dem Bedürfnis welche seit der Schengenrevision auf dem Antragsformular zu finden ist. Diese Zeile muss nur ausgefüllt werden wenn die Waffe nicht zu den ohnehin anerkannten Zwecken erworben wird (wird da soweit ich weiss sogar aufgeführt).
                Bleiben wir ruhig - stark - einig. Auf diese Art werden wir freie Menschen bleiben

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                  #9
                  Zitat von diesel Beitrag anzeigen
                  Ich glaube ich will auch.

                  Parole: Schweizer

                  ........na, dann schreib mal so........die werden schon.........Wunder über Wunder..........traumhaft

                  stefan
                  Nachdem wir nun alle den Rechtschreibtest bestanden haben, werden die Westfalen und die Hessen die Schweiz(ohne T) überrennen wie Blücher die Franzosen...
                  No place for second best!
                  (Accuracy international)

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                    #10
                    Zitat von E.HunteR Beitrag anzeigen
                    Da Du mit einem Waffenerwerbschein bis zu drei Waffen (beim gleichen Veräusserer am gleichen Tag) erwerben darfst empfiehlt es sich, das auch auszunutzen denn immerhin kostet es Dich 50 Franken. In der Regel lassen Die Behörden auf dem Antrag die Formulierung "ein bis drei Hand oder Faustfeuerwaffen" durchgehen, womit Dir alle Wege offen stehen. Zu beachten ist nur, dass Du mit einem WES nicht bei zwei verschiedenen Händlern oder Verkäufern einkaufen kannst. Das Sturmgewehr vom Kollegen und das Umarex M4 kannst theoretisch also nicht auf dem gleichen WES erwerben, da es sich um zwei unterschiedliche Veräusserer handelt. Wenn Dein Kollege nun aber sein Sturmgewehr bei genau jenem Händler vorbeibrung, bzw. es diesem zum Verkauf überlässt wo Du auch das M4 erwirbst schaut die Sache anders aus. Die meisten Händler sind so kulant und machen sowas auch für Ihre Kunden.
                    .
                    Falls das nicht geht, kann ich auch gleich zwei Waffenerwerbsscheine beantragen? Ansonsten müsste ich ja noch einen zweiten Strafregisterauszug bestellen, weil ich nur einen bestellt habe

                    MfG Ammo
                    Zuletzt geändert von Ammo; 22.10.2009, 11:34.

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