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Waffen vor 1871

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    Waffen vor 1871

    Hallo Zusammen,

    irgendwie assoziiert man das Halten einer Waffe mit Ärger vom Staat, sollte sich das in diesem Fall auch bewahreheiten? Vielleicht ist ein Jurist unter euch, bzw. Jemand der die Fähigkeit besitzt zwischen den Zeilen des WaffenG zu lesen.

    Nun zum Fall: Beginnen möchte ich mit einem Auszug aus dem WaffenG, den ich freundlicher weise vom Webdienst www.juris.de ctr+c und ctrl+p habe.

    Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz
    1.1

    Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte
    Treibgase Verwendung finden, wenn den Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr
    als 7,5 Joule erteilt wird und die das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 zur Ersten
    Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des
    Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach §
    25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen;
    1.2
    Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte
    Treibgase Verwendung finden, die vor dem 1. Januar 1970 oder in dem in Artikel 3 des
    Einigungsvertrages genannten Gebiet vor dem 2. April 1991 hergestellt und entsprechend
    den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden sind;
    1.3
    Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, die der zugelassenen Bauart nach § 8
    des Beschussgesetzes entsprechen und das Zulassungszeichen nach Anlage 1 Abbildung
    2 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der
    zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch
    Rechtsverordnung nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen;
    1.4
    Kartuschenmunition für die in Nummer 1.3 bezeichneten Schusswaffen;
    1.5
    veränderte Langwaffen, die zu Theateraufführungen, Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen
    bestimmt sind (Salutwaffen), wenn sie entsprechend den Anforderungen der Anlage 1
    Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.5 abgeändert worden sind.
    1.6
    Schusswaffen, die vor dem 1. April 1976 entsprechend den Anforderungen des § 3 der
    Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 19. Dezember 1972 (BGBl. I S. 2522) verändert
    worden sind;
    1.7
    einläufige Einzelladerwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen), deren Modell
    vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;

    1.8
    Schusswaffen mit Lunten- oder Funkenzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871
    entwickelt worden ist;
    1.9
    Schusswaffen mit Zündnadelzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt
    worden ist;


    Die wesentlichen Punkte habe ich fett markiert.

    Zu Punkt 1.7 i.V.m Punkt 1.8

    Dass eine Doppelläufige Perkussionswaffe, selbst die die vor dem 01.01.1871 gefertigt wurde, einer EWB erfordert, verstehe ich zwar nicht, ist aber laut 1.7 plausibel.
    Aber was ist denn nun mit einer Zündnadelzündung (Lefaucheux) die vor 1871 gefertigt worden ist?
    Soweit ich lesen kann darf man sie ohne EWB besitzen, tragen, halten, verkaufen.... etc. solange ich das Alter von 18 überschritten habe.

    Ich erfülle die Mindestanforderungen die vom Gesetzgeber verlangt werden (ü18,kerngesund,genug Grips)

    eine EWB in Form eines Jagscheins möchte ich auch in Zukunft ablegen, allerdings fehlt mir hierzu z.Z. Kapital (Vielleicht ist ein Jäger unter euch aus Berlin und Umzu, der sich für eine Ausbildung empfehlen kann).

    Ohne jetzt weiter abzuschweifen, darf ich eine Lefauxcheux kaufen, besitzen, verkaufen die vor 1871 gebaut wurde?

    bei egun blinkt bei jeder Lefaucheux das EWB zeichen, was mich einfach stutzig macht.

    Kann ein Informations-Samariter bei den Fragen helfen?

    Ich grüße und danke

    Fidel

    #2
    Das liegt daran das es sich um einen Revolver handelt.

    Frei sind nur Einzelladerwaffen, worunter ein Revolver aber nicht fällt.
    Daher EWB-Pflichtig.

    Gruß
    Wissen hat eine wunderbare Eigenschaft: Es verdoppelt sich, wenn man es teilt.

    Kommentar


      #3
      Hallo Fidel,

      Du mußt unterscheiden zwischen Zündnadel-Waffen und Waffen für Stiftzünder-Patronen (wie z.B. die Lefauxcheux-Revolver).

      Ein Zündnadel-Revolver wie z.B. der Dreyse-Revolver ist frei verkäuflich: http://images.google.de/imgres?imgur...NYmasgawi9ClDg

      Ein Revolver für Stiftfeuer-Patronen ist hingegen als "Patronenwaffe" EWB-pflichtig:


      Also: Modelle, welche vor dem 01.01.1871 entwickelt wurden, dürfen frei erworben und besessen werden, solange sie entweder einschüssige Perkussionswaffen, Waffen mit Luntenzündung oder ein-/mehrschüssige Zündnadel-Waffen sind.

      Alles andere ist EWB-pflichtig.

      "Führen" darf man die frei erhältlichen Waffen aber deswegen noch lange nicht - nur eben erwerbscheinfrei kaufen und besitzen.

      Gruß,

      Bernhard

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        #4
        Zitat von ElFunghi Beitrag anzeigen
        Das liegt daran das es sich um einen Revolver handelt.

        Frei sind nur Einzelladerwaffen, worunter ein Revolver aber nicht fällt.
        Daher EWB-Pflichtig.

        Gruß
        Aha! Ergo bei Jagdflinten keine EWB?

        Danke ElFunghi.

        Gruss

        Fidel

        Kommentar


          #5
          Zitat von Fidel Beitrag anzeigen
          Aha! Ergo bei Jagdflinten keine EWB?

          Danke ElFunghi.

          Gruss

          Fidel
          Ach du meintest die Flinten, hättest du schon konkreter werden müssen

          Da verhält es sich so wie Bernhard geschrieben hat, da sie mit Zündnadelpatronen geladen werden.

          Gruß
          Wissen hat eine wunderbare Eigenschaft: Es verdoppelt sich, wenn man es teilt.

          Kommentar


            #6
            Zitat von Der Sheriff Beitrag anzeigen
            Hallo Fidel,

            Du mußt unterscheiden zwischen Zündnadel-Waffen und Waffen für Stiftzünder-Patronen (wie z.B. die Lefauxcheux-Revolver).


            Also: Modelle, welche vor dem 01.01.1871 entwickelt wurden, dürfen frei erworben und besessen werden, solange sie entweder einschüssige Perkussionswaffen, Waffen mit Luntenzündung oder ein-/mehrschüssige Zündnadel-Waffen sind.

            Alles andere ist EWB-pflichtig.

            "Führen" darf man die frei erhältlichen Waffen aber deswegen noch lange nicht - nur eben erwerbscheinfrei kaufen und besitzen.

            Gruß,

            Bernhard
            Moin Bernhard,

            mit ElFunghis und deiner Unterstützung komme ich der Lösung näher!!

            Revolver sind zwar nicht nach meinem Gusto, aber das Prinzip habe ich verstanden.

            Lefaucheux Jagwaffen kann ich demnach vorbehaltlos restaurieren, pflegen, zu Hause halten und evtl weitergeben.


            Alles in Allem bin ich nun beruhigt

            Jetzt fehlt nur noch die Jägerempfehlung

            Danke euch Leute.

            Gruss

            Fidel

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              #7
              Hallo Fidel,

              Lefaucheux-Waffen darfst Du nicht ohne EWB erwerben, da es sich wie oben geschrieben um Patronenwaffen für Stiftzünder-Patronen handelt. Nur Zündnadel-Waffen sind EWB-frei!

              Siehe auch hier:




              Gruß,

              Bernhard

              Kommentar


                #8
                Zitat von Der Sheriff Beitrag anzeigen
                Hallo Fidel,

                Lefaucheux-Waffen darfst Du nicht ohne EWB erwerben, da es sich wie oben geschrieben um Patronenwaffen für Stiftzünder-Patronen handelt. Nur Zündnadel-Waffen sind EWB-frei!

                Siehe auch hier:




                Gruß,

                Bernhard
                Danke Bernhard. Das habe ich bei deinem letzten Beitrag im Nachhinein auch verstanden.

                Also, erben heisst nicht gleich Spass haben....

                ich habe gerade ein wenig mit der Suchfunktion gespielt und war erfolglos:

                Ist im Forum ein Thread der sich mit:

                - Schützen-/Jagverein Empfehlungen,
                - Eintrag einer Waffe (how to?),

                beschäftigt?

                Gruss

                Fidel

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                  #9
                  Frag´ mal ganz einfach was Du wissen willst. Vielleicht kann ich Dir eine Auskunft geben.

                  Gruß,

                  Bernhard

                  P.S.: Habe auf Deine PN geantwortet!
                  Zuletzt geändert von Der Sheriff; 20.10.2009, 14:27.

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von ElFunghi Beitrag anzeigen
                    Ach du meintest die Flinten, hättest du schon konkreter werden müssen

                    Da verhält es sich so wie Bernhard geschrieben hat, da sie mit Zündnadelpatronen geladen werden.

                    Gruß
                    Rote Karte für den Admin:

                    Bitte keine Verwirrung stiften, es gibt keine "Zündnadelpatronen", eventuell meinst Du hier wieder die Stiftfeuerpatronen System Lefaucheux ?!

                    Eine Patrone umfaßt laut WaffG eine Hülse, die Zündsatz, die Treibladung und das Geschoß als sog. Einheitspatrone, also ohne lose Komponenten. Alles Andere sind lediglich Ladungen bzw. Ladungskomponenten, eben wie die Papier"hülsen" mit Geschoß einer ZN-Waffe,
                    oder die Ladehülsen eines Galagher, welche entweder nur das Pulver oder Pulver und Geschoß enthalten und von außen (Perkussion) gezündet werden.

                    Ich weiß, daß das Kauderwelsch des WaffG jemanden zur Verzweiflung treiben kann...

                    erbsenzählend grüßt
                    der Gunner
                    Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

                    Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
                    , aktueller denn je)

                    I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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                      #11
                      Ja ich meinte die Stiftfeuerpatronen,
                      danke für die Berichtigung.

                      Der ganze Quatsch mit vor 1871, Vorderlader hier, Mehrschüssig da, Zündnadel..etc.. kann einen echt aus der Fassung bringen

                      Gut das ich mir nichts aus den Rauchschwadenwaffen mache
                      Wissen hat eine wunderbare Eigenschaft: Es verdoppelt sich, wenn man es teilt.

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                        #12
                        Ich freue mich, dass Schwarzpulver Waffen immer noch so viele Emotionen hervorrufen können

                        Die Problematik hat sich im übrigen geklärt.



                        Gruss

                        Fidel

                        Kommentar

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