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    #16
    nun, die Molot dürfte in jedem "modernen" Verband ( BDS, BDMP, DSU) ok sein....die Waffe von AdventureQ in KEINEM!

    Aber es gibt ja auch andere Bedürfnisgründe ausser Sportschütze

    Kommentar


      #17
      Servus Karsten !

      HornerArms hat´s richtig gesagt: es gibt auch noch andere Bedürfnis-Gründe eine Waffe zu kaufen.

      Und NEIN, ich bin kein Jäger, bin also nicht auf 2-Schuss-Magazine beschränkt.
      Zuletzt geändert von AdventureQ; 29.04.2012, 20:02.

      Kommentar


        #18
        Ich war da wohl etwas in vergangene Zeiten abgerutscht...
        Für mich als Sportschütze ist sowas nichts

        Kommentar


          #19
          Zitat von HornerArms Beitrag anzeigen
          nun, die Molot dürfte in jedem "modernen" Verband ( BDS, BDMP, DSU) ok sein....
          Im Originalzustand wohlgemerkt.

          So verändert wir bei iopsyrr modifiziert kann's da schon wieder eng werden, auch wenn man damit rechtlich evtl. seit Inkrafttreten der WaffVwV noch durchkommt. Bei Wettkämpfen kann das aber auch schon zu Diskussionen und ggf. Disqualifikation führen, immer abhängig vom Verantwortlichen und dessen Meinung/Einstellung. Und ab da wird's dann doof.

          Kommentar


            #20
            Zitat von Fox Beitrag anzeigen
            Im Originalzustand wohlgemerkt.

            So verändert wir bei iopsyrr modifiziert ............

            Welche Modi meinst du?

            Das ZF?

            Kommentar


              #21
              Zitat von HornerArms Beitrag anzeigen
              Welche Modi meinst du?

              Das ZF?
              Den Pistolengriff, den "ventilierten" Schienenvorderschaft und den AK(?) Hinterschaft, der den Daumenlochschaft ersetzt hat.

              Alles "böse" Features hinsichtlich des Anscheins und Reiz für mancherleuts Beissreflex, auch wenn das Ding am Ende nicht "typidentisch" ist.

              Siehe Bild im Beitrag #6.

              Kommentar


                #22
                Sorry, DAS Bild ist mir durchgerutscht!
                SO ist die 100% NICHT zugelassen, da sollte es auch garkeine Diskussionen mit der Aufsicht geben.


                Mann könnte sogar soweit gehen, das er JETZT ( wenn in diesem Zustand) eine Waffe besitzt, für die er KEIN BEDÜRFNIS hat!

                Inkl. der möglichen Folgen!

                Kommentar


                  #23
                  Ja, nein, jein...

                  ...die WaffVwV sagt ja seit einer Weile:

                  15.8

                  Die Feststellung, ob ein konkretes Waffenmodell nach § 6 Abs. 1 AWaffV vom sportlichen Schießen ausgeschlossen ist,
                  wird im Verfahren in entsprechender Anwendung des § 2 Abs. 5 vom Bundeskriminalamt getroffen.
                  § 6 Abs. 1 Nr. 2 AWaffV setzt sowohl den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe als auch das Hinzutreten
                  mindestens eines der in den Buchstaben a bis c genannten Merkmale voraus.
                  Der Anschein ist nach objektiven Kriterien zu bestimmen. Er ist bei äußerer Typidentität mit einer Kriegswaffe gegeben.
                  Die "objektiven Kriterien" deuten auf die üblichen Anscheinsmerkmale hin, die zu einer gewissen Menge zusammenkommen müssen, um einen gewissen Eindruck (beim Laien? beim Fachmann?) zu hinterlassen.
                  Eine "äußere Typidentität" geht aber IMHO (warten wir mal ab, was man da letztendlich draus macht) deutlich darüber hinaus und bedeutet eher "fast gleich" anstelle von "ein paar Merkmale vorhanden".

                  Aber das ist derzeit eben noch nicht abschliessend in der Praxis erprobt, daher auch mein ursprünglicher Einwand, dass die Diskussion abhängig vom evtl. Gegenpart zu führen ist (und wie der das Ganze derzeit sieht).

                  Wo die Grenze bei einer Molot zu ziehen ist, ist jetzt beliebig schwierig:
                  Der Daumenlochschaft wird wohl bleiben müssen, aber darf man den Vorderschaft wechseln, ohne gross einen Anschein zu provozieren? Wird wohl am ehesten die Praxiserfahrung aus schlechten Erlebnissen anderer Leute zeigen...
                  Getauschten Schaft, Pistolengriff und Vorderschaft halte ich aber für dünnes Eis, daher wie gesagt meine Kommentare hier im Thread. Typidentisch mit einer AK ist die Molot aber nicht (Kornträger, Lauf, Gasabnahme unterschiedlich, auch der Bereich Pistolengriff/Schaft unterscheidet sich). Und nu? Ich habe keine sichere Antwort.

                  Gleiches gilt in etwas abgeschwächter Form auch für das Mini 30, wobei da die Typidentität natürlich noch schwerer herzuleiten ist (welcher Kriegswaffe soll's denn gleichen?), dafür aber immerhin eine ganze Reihe "objektiver" Anscheinskriterien zusammenkommen.
                  Wie lächerlich diese ganze Regelung ist, merkt man dann wieder wenn man bedenkt, dass sich das Problem bei einem identisch ausgestatteten Mini 14 schon wieder erübrigen würde, da eben aufgrund der ausreichenden Hülsenlänge nicht mehr vom §6 AWaffV erfasst. Gesetze...

                  Ganz allgemein:

                  Die Argumentation, dass eine Waffe ja einen "grundsätzlichen" Feststellungsbescheid hat und man sie dann ja verändern könne (schon öfter mal gehört, auch hier), ist insofern hinfällig, da sich diese Feststellung auf ein konkretes Modell bezieht.

                  Wenn man im Gegenzug recht objektiv sagen kann, dass eine Waffe die Anforderungen des §6 AWaffV sicher erfüllt und auch keine Kriegswaffe war/ist, braucht es wiederum nicht zwingend einen Feststellungsbescheid, was auch noch nicht jeder so richtig verstanden hat und was gelegentlich auch zu Diskussionen führt.

                  Kurz zusammengefasst sollte man aus Eigeninteresse dieses Risiko nicht unnötig eingehen und wenn man es dennoch tut, sollte man sich der möglichen Konsequenzen (angefangen bei unnötigen Diskussionen über Ausschluss/Disqualifikation von Wettkämpfen bis hin zum Infragestellen der Zuverlässigkeit (§5 WaffG Abs. 1 Nr. 2) und Persönlichen Eignung (§6 WaffG Abs. 1 Nr. 3) im schlimmsten Fall).


                  Eine abschliessende Anmerkung: Ich will Dir, iopsyrr, nicht Deine Waffe madig machen sondern nur auf potentielle Probleme hinweisen, bevor es evtl. zu spät ist.

                  Kommentar


                    #24
                    Jo so ises in D...

                    Zitat Fox
                    Kurz zusammengefasst sollte man aus Eigeninteresse dieses Risiko nicht unnötig eingehen und wenn man es dennoch tut, sollte man sich der möglichen Konsequenzen (angefangen bei unnötigen Diskussionen über Ausschluss/Disqualifikation von Wettkämpfen bis hin zum Infragestellen der Zuverlässigkeit (§5 WaffG Abs. 1 Nr. 2) und Persönlichen Eignung (§6 WaffG Abs. 1 Nr. 3) im schlimmsten Fall).
                    Das wäre mir das Risiko nicht wert.

                    Kommentar


                      #25
                      Zitat von HornerArms Beitrag anzeigen
                      Sorry, DAS Bild ist mir durchgerutscht!
                      SO ist die 100% NICHT zugelassen, da sollte es auch garkeine Diskussionen mit der Aufsicht geben.


                      Mann könnte sogar soweit gehen, das er JETZT ( wenn in diesem Zustand) eine Waffe besitzt, für die er KEIN BEDÜRFNIS hat!

                      Inkl. der möglichen Folgen!
                      Servus !

                      Habe mir die Bilder nochmal angeschaut.

                      Auch mir ist das Bild irgend wie "durchgerutscht".

                      P.S.: meine Waffe wurde übrigens (wurde ja nun a. G. meines Bildes 2 x angeschrieben) nach §18 gekauft.

                      Kommentar


                        #26
                        Zitat von AdventureQ Beitrag anzeigen
                        Gefällt sicherlich auch nicht jedem ! Ist auch in 7,62x39.
                        sieht doch gut aus!
                        und öhm, was ist das für ein Magazin, wenn Du sagst, es wäre 7,62?
                        das sieht mir eher nach einem 5,45 Magazin aus
                        "The best way to improve the AR-15 is to unscrew the front sight, and put a new gun under it."
                        Zitat von Kerkermeister
                        Aber der Deutsche ist und bleibt ein Denunziant.

                        Kommentar


                          #27
                          Zitat von imi-uzi Beitrag anzeigen
                          das sieht mir eher nach einem 5,45 Magazin aus
                          Servus !

                          Wowwhhhhhh....

                          Hier schreibt der Kenner !

                          Hast Du recht, aber zum Fotografieren sieht dieses Magazin (in dieser Farbe) einfach deutlich besser aus !

                          P.S.: hast Du ne Quelle wo es 7,62er in diesem Material/Farbe gibt ?

                          Kommentar


                            #28
                            Zitat von AdventureQ Beitrag anzeigen
                            P.S.: hast Du ne Quelle wo es 7,62er in diesem Material/Farbe gibt ?
                            Suchbegriff "Magazin 7,62 Bakelit":

                            Militaria, Filmwaffen, Dekowaffen, Waffenteile, Uniformen, Ausrüstung, Pfefferspray Dekomunition und Bajonette - 1.Weltkrieg, 2.Weltkrieg, Neuzeit.


                            Und gelegentlich auf eGun zu stark variierenden Preisen:







                            Es sollte auch grössere für's RPK in Bakelit/7,62 geben, aber da finde ich auf die Schnelle mit deutschen Bezugsquellen nix. Die sind auch recht selten.

                            Kommentar


                              #29
                              Zitat von AdventureQ Beitrag anzeigen


                              P.S.: meine Waffe wurde übrigens (wurde ja nun a. G. meines Bildes 2 x angeschrieben) nach §18 gekauft.

                              ja, SO (§18) kauf ich auch am liebsten........ist nicht so "eingeschränkt"
                              Zuletzt geändert von Matthias Horner; 30.04.2012, 12:26.

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                                #30
                                Servus !



                                EDIT: Wurde mehrfach gebeten das Bild meiner Waffe zu entfernen.
                                Keine Ahnung WARUM, aber wenn das so gewünscht ist, kein Problem !

                                Erstaunlich ist für mich, wie User per privater Mail hier mit "Fachwissen" á la Stammtischschwätzern glänzen. Allein die Vermengung von Regelungen zum sportlichen und jagdlichem Schießen sowie Einstufungen des Waffen- und Kriegswaffenkontrollgesetzes sind weitgehend hanebüchen.

                                Ich kann das Bild leider nicht löschen, vllt. kann der Mod. das übernehmen.
                                Zuletzt geändert von AdventureQ; 30.04.2012, 20:41.

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