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    #16
    Zitat von dkp3011 Beitrag anzeigen

    Das ist ja ein absolut unverständliches Wortkonglomerat.
    Tip: Noch mal lesen. Und ggfs. drittes Mal.

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      #17
      Zitat von MarkF Beitrag anzeigen
      Tip: Noch mal lesen. Und ggfs. drittes Mal.
      Das habe ich Und die etwas schiefe Verwendung einiger Begriffe lassen mich auf einen Studenten schliessen.

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        #18
        Zitat von dkp3011 Beitrag anzeigen
        Das habe ich Und die etwas schiefe Verwendung einiger Begriffe lassen mich auf einen Studenten schliessen.
        Aha. Interessant. Bitte Beispiele. Aber laß uns das per pm fortführen.

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          #19
          Zitat von MarkF Beitrag anzeigen
          Aha. Interessant. Bitte Beispiele. Aber laß uns das per pm fortführen.
          Überlegt euch mal folgendes
          Wiederladepresse und Zubehör ist------------------ frei zu Kaufen
          Hülsen,Zünder,Geschosse---------------------------frei zu Kaufen
          Pulver aus Platz oder Knall Patronen ab 18 Jahre------frei zu Kaufen
          und warum soll jetzt keiner zuschauen
          und wofür hab ich den Schein vor über 23 gemacht
          Wer Fragen stellt,muss auch die Antwort verkraften.
          -.. .... ---.. .--. ..-.

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            #20
            Zitat von Eifelsniper Beitrag anzeigen
            Pulver aus Platz oder Knall Patronen ab 18 Jahre------frei zu Kaufen
            Pulvergewinnung ist auch für Wiederlader verboten! Und was Platzpatronenpulver ausrichten kann, wird eigentlich auch in jedem Fachkundelehrgang erklärt.
            "Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
            Peter Ustinov

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              #21
              Zitat von Götterbote Beitrag anzeigen
              Pulvergewinnung ist auch für Wiederlader verboten! Und was Platzpatronenpulver ausrichten kann, wird eigentlich auch in jedem Fachkundelehrgang erklärt.
              Richtig, wollte ich auch hin schreiben, aber... will man wirklich die Vorgänge üben, so kann man zur Not etwas anderes als Pulver in die Hülse tun. Wäre mir persönlich zu blöd, aber jedem wie er mag.

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                #22
                Na, Esspresso und dann vielleicht sowas wie eine Esspressomaschine für Wiederlader, welche die Hülse als Pad benützt. Unabhängig von der Hülsenform. Wobei, ist Esspresso dann vielleicht doch zu feinpudrig?

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                  #23
                  Dzilmora, wenn ich jetzt so nachdenke... Feines Mehl und Zündhütchen... hm... Ne, gleich mache ich mich strafbar.

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                    #24
                    Zitat von wozzi Beitrag anzeigen
                    Richtig, wollte ich auch hin schreiben, aber... will man wirklich die Vorgänge üben, so kann man zur Not etwas anderes als Pulver in die Hülse tun. Wäre mir persönlich zu blöd, aber jedem wie er mag.
                    bin wieder da
                    Das kann man meistens am Jahresende in den Nachrichten Hören / Lesen / Sehen
                    wenn die Speeeeziesss wieder ihr Feuerwerk selber bauen
                    Wer Fragen stellt,muss auch die Antwort verkraften.
                    -.. .... ---.. .--. ..-.

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                      #25
                      §26 1.SprengV

                      [...] Bei der nichtgewerblichen Herstellung von Patronen sind Ladearbeiten und der sonstige Umgang mit Treibladungspulver und Anzündhütchen [....] ist der Aufenthalt Unbefugter sowie offenes Licht [...] in solchen Räumen verboten.

                      http://www.gesetze-im-internet.de/sprengv_1/__26.html

                      Gruß,

                      David
                      "Informatioen sind Unterschiede, die einen Unterschied ausmachen."
                      - Gregory Bateson (1904-1980)

                      "Viele Zitate im Internet sind erstunken und erlogen!"
                      - Karl Marx (1818-1883)

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                        #26
                        Mondbär, die meisten Arbeiten, die ein Wiederlader verrichtet habe mit Pulver und Zündhütchen nichts zu tun. Da ist Metallarbeit angesagt...

                        Was mich aber wundert: wieso "und Anzündhütchen"? IMHO handelt es sich nicht um Sprengstoff und die Ware ist frei verkäuflich, oder habe ich eine Änderung des Gesetzen übersehen?

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                          #27
                          Yo wozzi, richtig lesen.

                          "...Ladearbeiten und der sonstige Umgang mit Treibladungspulver und Anzündhütchen"

                          Was sind Ladearbeiten?
                          Da muss imho kein Pulver oder ZH im Spiel sein.

                          So hat uns das auch der Digga vom RP beim Wiela-Kurs erzählt.

                          Was ja aber nicht heißt, dass das stimmen muss, da ist ja oft auch Wunschdenken des jeweiligen Beamten dabei.
                          "Der Euro muss platzen, sonst bekommen wir ein sozialistisches Zwangssystem."
                          (Prof. Max Otte)

                          Kommentar


                            #28
                            Zitat von Lichtgestalt Beitrag anzeigen
                            Yo wozzi, richtig lesen.

                            "...Ladearbeiten und der sonstige Umgang mit Treibladungspulver und Anzündhütchen"

                            Was sind Ladearbeiten?
                            Da muss imho kein Pulver oder ZH im Spiel sein.
                            Den Beamten möchte ich sehen, der mir verbietet, dass z.B. meine Frau zuschaut, wie ich leere Hülsen in den Hülsenhalter lade um es sie dann mit der Matrize zu kalibrieren, weiterhin auch wenn ich:
                            - Zündglocken reinige;
                            - Hülsen kürze;
                            - Hülsen reinige;
                            - gereinigte Hülsen in ein Ladebrett lade, um sie auf der Heizung zu stellen, zwecks trocknen;

                            Muss ich weiter ausführen?

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                              #29
                              Nein, musst Du nicht.

                              Aber ob Deine Ansicht den Beamten kratzt, wenn er davon Kenntnis kriegt, das muß ich dann nicht weiter ausführen.

                              Wenn man das Wiederladen an sich als "Ladearbeit" definiert (schön dehnbarer Begriff), dann machst Du Dich strafbar.
                              Wenn nicht dann nicht.

                              Der Fuzzi vom RP hat das so definiert.
                              Und nu?
                              "Der Euro muss platzen, sonst bekommen wir ein sozialistisches Zwangssystem."
                              (Prof. Max Otte)

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                                #30
                                In meiner WL-Pappe steht:
                                Die Erlaubnis erstreckt sich auf Hilfspersonen und Auszubildende, soweit diese unter Aufsicht des Erlaubnisinhabers handeln.

                                Somit gibt es bei mir keine Unbefugten, außer ich will niemand dabei haben.
                                Gruß aus dem Kraichgau

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