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Zitat von Sonnengott Beitrag anzeigen
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@wozzi:
man merkt das es regional echt gravierende Unterschiede gibt bei der Beantragung nach SprengG §27.
Es ist wie bei jedem Gesetz»,
«es wirkt nur bei jenen, die sich daran halten.»
"Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält, sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog)
„Die gefährlichsten Massenvernichtungswaffen sind die Massenmedien.Denn sie zerstören den Geist, die Kreativität und den Mut der Menschen, und ersetzen diese mit Angst, Misstrauen, Schuld und Selbstzweifel.“(M. A. Verick)
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Zitat von wozzi Beitrag anzeigen@bumm, Dein Nick passt dazu sehr gut, Du hast eben eine schöne Bombe gebaut... Ich bin mir nicht sicher, ob mein SB so etwas zugelassen hätte, weil sollte das Zeug Feuer fangen, knallt es gewaltig. Es ist einfach zu gut abgesichert...
Auch die selbstgedengelte Tür davor ist keinesfalls dicht.
Sollte es tatsächlich krachen wird die Tresortür meinen Garten durchqueren, vielleicht noch ne kotende Katze mitnehmen und dann meiner Nachbarin gegen die Scheune klatschen. Ich denke damit werde ich leben können.
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@bumm, ich finde Dein Bunker richtig toll und beneide Dich um ihm, sowie um den Garten. Hätte ich die Möglichkeit, würde ich auch schauen, ob so etwas bei uns nicht doch durchgehen würde... Ich wollte nur zu bedenken geben, dass es wirklich sehr große Unterschiede im Bereich SprengG §27 gibt. Bei uns wird die Geschichte übrigens vom Amt für Arbeitsschutz verwaltet. Ich kann nicht Mal behaupten, dass ich dort auf nennenswerte Probleme gestoßen bin, ganz im Gegenteil. Man war sehr entgegenkommend und für meine Argumente aufgeschlossen, aber was Sicherheitsaspekte betrifft streng.Zuletzt geändert von wozzi; 18.04.2013, 10:07.
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Schon recht.
Schon recht, bei mir ist es das Ordnungsamt. Der Waffensb und der Sprengstoffsb sitzen sich gegenüber und scheinen ihre Kunden als Fremdkörper in ihrer Beamtenwelt zu empfinden.
Hat aber auch Vorteile. Die wollen die Fremdkörper schnell wieder aus dem Büro haben und ersetzen lange Diskussionen durch schnelles Stempeln.
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Hier war ein Projekt eines zugelassenen Pulvertresors für bis zu 3 kg.
Leider fehlt eine Gesamtbestellung von insgesamt 50 Stück um die Produktion in die Wege zu leiten.
Es ist wie bei jedem Gesetz»,
«es wirkt nur bei jenen, die sich daran halten.»
"Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält, sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog)
„Die gefährlichsten Massenvernichtungswaffen sind die Massenmedien.Denn sie zerstören den Geist, die Kreativität und den Mut der Menschen, und ersetzen diese mit Angst, Misstrauen, Schuld und Selbstzweifel.“(M. A. Verick)
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Laut Sprengstofflagerrichtlinie, Richtlinie zur Aufbewahrung kleiner Mengen SprengLR 410 muß der Raum, nicht der Behälter eine Druckentlastung haben.
(3) Behältnisse können aus Stahl (handelsübliche Kassetten, Wandschränke oder Panzerschränke) sowie aus Holz oder anderem Material mit gleicher Festigkeit bestehen. An Holzbehälter werden folgende Anforderungen gestellt: Sie sollen aus ca. 20 mm starken Brettern oder Spanplatten bestehen, deren Eckverbindungen z. B. genutet oder gedübelt und verleimt sind. Beschläge und Befestigungen sind so anzubringen, dass sie von außen nicht abgeschraubt werden können.
Bei LHS (Importeur und Großhändler für unser Pulver) verkaufen sie Sprengstoff-Stahlmagazine für das was richtig knallt.
Für unser Pulver verkaufen sie B-Würfel zum einbetonieren wie man sie auch im Baumarkt bekommt. http://www.lhs-germany.de/lagerung/pulvertresore/
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Ich habe mir damals bei Max Bahr einen kleinen Aktentresor gekauft. Der reicht für mein Pulver und die gesamte Munition. Der Aktentresor steht auf meinem großen Waffenschrank und ist mit der Wand verschraubt. Nicht ganz 70€ plus Schrauben reichen da voll und ganz aus. Diese überteuerten extragroßen Briefkästen und Sicherheitsstufentresore sind viel zu teuer und absolut unnötig."Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
Peter Ustinov
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