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Waffentausch - Wie geht man vor?

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    Waffentausch - Wie geht man vor?

    Hallo,

    Ich würde gerne wissen, wie und ob es geht, dass man seine Waffe gegen die eines anderen tauschen kann und wenn es geht, wie sieht dann das vorgehen aus? D.h. am Anfang steht die Einigung mit einem anderen Waffenbesitzer, dass er seine gegen die von mir tauscht. Was folgt dann alles?

    Gruß

    Vincent

    #2
    Ihr beide müsst eine Überlassungserklärung aufsetzen, quasi als Kaufvertrag. Erstens seit Ihr beide damit auf der sicheren Seite und das Amt hat schriftlich, das Du die Waffe Erworben hast.

    Dann im Prinzip das gleiche wie bei Erwerb und Veräusserung einer Waffe. Du musst seine bei Dir eintragen lassen, er seine Austragen und umgekehrt.

    Ich geh mal davon aus, es geht um die Gelbe WBK. Bei Waffen auf Grün müsst Ihr beide vorher den Antrag für die jeweilige Waffe/Kaliber beim Verband stellen.
    Verbietet Hartschalenfrüchte! Jedes Jahr werden weltweit 150 Menschen von Kokosnüssen erschlagen!

    Mitglied im Komitee gegen die Entführung von Kühen durch Ausserirdische.

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      #3
      Hallo,

      Es würde sich um eine Waffe auf die Grüne handeln. Deswegen nehme ich von dem Gedanken lieber wieder Abstand. Das ist mir zu viel Prozedere.

      Trotzdem danke für die Antwort.

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        #4
        Ich wollte eine Waffe auf meiner WBK "ersetzen", sprich die alte verkaufen und austragen und eine neue - exakt gleiches Bedürfnis - dann nach Erwerb eintragen lassen.

        Rein rechtlich hast Du keine Chance, da das Gesetz dies so nicht vorsieht.

        Hieße dann also alte Waffe verkaufen und austragen lassen - für neue Waffe Bedürfnis beim Verband und dann die EWB bei der Behörde beantragen inkl. Zuverlässigkeitsüberprüfung und der ganze Kladderadatsch!

        Die einzige Chance ist der Goodwill Deines SB - so wie in meinem Fall.
        Ich bin zu ihm hin und hab ihm das Ganze höflich und sachlich erklärt und ihn dann gebeten zu überlegen ob er mir hier irgendwie helfen kann.

        Er sagte, wenn ich den "Wechsel oder Tausch" sachlich begründen könnte, würde er mal drüber nachdenken, zumal meine letzte Bedürfnisüberprüfung ja erst 2,5 Monate (andere Waffe gekauft ) her sei.

        Die sachliche Begründung war eine Leistungssteigerung mit der neuen Waffe.
        Ich hab dann die Alte verkauft und der SB hat mir beim Austragen gleich die EWB für die neue Waffe eingetragen.

        Anderes Szenario:
        Ein Kumpel im Nachbarkreis hat sich an seiner SB´in in einem ähnlichen Fall die Zähne ausgebissen.
        Sein in Ehren gealterter 44er war ablegereif geworden.
        Sein Büma hat ihn nochmal zusammengeflickt aber klar gesagt, er wisse nicht wie lange das noch halte und er solle sich doch schon mal nach was Neuem umsehen.

        Mein Kumpel kannte meine Geschichte und ging zu seiner SB´in um Alt gegen Neu zu tauschen.
        Die Gute hat ihn wohl sinngemäß gefragt, ob er noch alle Kerzen am Leuchter hat.
        Selbst als er ihr Kopien von meinem Vorgang vorlegte, wollte sie davon nichts wissen.

        Die Klage die er dann anstrengen wollte, hab ich ihm wieder ausreden können - die hätte keine Aussicht auf Erfolg gehabt.

        Aber wir haben eine andere Lösung für das Problem gefunden.
        Er hat einen zweiten 44er beantragt und hat jetzt seither zwei.

        Als er den neuen eintragen ließ, wollte ihm die SB´in den alten austragen - was hat der gelacht als er ihr dummes Gesicht sah, als er ihr sagte, dass er den Alten ja jetzt auf jeden Fall auch behalten werde.

        Nun war es an ihr zu zetern, but that´s life!


        Also,
        wenn Du so nen Fall hast, versuch Deinen SB an einem guten Tag zu erwischen und überlege Dir vorher ganz genau wie Du vorgehen willst.

        Vielleicht hast Du Glück - und - nen toleranten SB.


        Bonne chance!
        "Der Euro muss platzen, sonst bekommen wir ein sozialistisches Zwangssystem."
        (Prof. Max Otte)

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          #5
          Aha, ok! Und wie schaut es mit der 2/6-Regelung aus? Greift die in diesem Fall auch oder nicht? Müsste ich, selbst wenn ich das ganze Prozedere mit Verband etc. nochmal durchlaufen müsste, trotzdem bis Dezember 11/Januar 12 warten, bis ich wieder erwerben ("ersetzen" trifft es wohl eher) darf?

          Die Lage ist halt folgende:

          Ich würde halt gerne mein MR308 mit dem 20" Lauf wieder verkaufen, weil ich persönlich zwar mit der Schussleistung und der Zuverlässigkeit des Gewehr wahnsinnig zufrieden bin, aber ein ganz großes Manko hat das MR308 mit dem 20" Lauf: es hat denselben kurzen Handschutz wie das MR308 mit dem 16,75" Lauf.

          Heckler & Koch hatte bei der Einführung des MR308 einen langen Handschutz (sogar mit integriertem Klappkorn!) eingeplant gehabt, hat dies aber aus irgendwelchen Gründen (betriebswirtschaftlicher oder irrationaler Natur) wieder eingestampft. Jetzt gibt es den langen Handschutz nur für das HK417 und weil das mitsamt dem Zubehör unter das KWKG fällt, kann man von dem auch kein Zubehör erwerben, weil HK da anscheinend besonders zickig ist.

          Paradoxer Weise gibt es für das MR223 (welches es ohnehin nur in der 16,75" Lauf Version gibt) wiederum einen langen Handschutz, den ich mir auch besorgen werde, weil ich recht groß bin und das ergonomisch für mich am sinnvollsten ist.

          Dadurch, dass das MR308 nur den kurzen Handschutz hat, ist der Auflagepunkt beim Schießen für mein Gefühl zu weit hinten. Damit ich eine stabilere Auflage hätte, bräuchte ich also einen längeren Handschutz (so wie den Samson Star10 13.2" fürs AR-10).
          Natürlich könnte ich jedes Mal, wenn ich mit dem MR308 schieße, einen Schießbock verwenden, aber das ist ja nicht der Sinn der Sache.

          Die Alternative wäre, ich lasse mir von einem Büchsenmacher einen Handschutz für das MR308 anfertigen, aber ihr könnt euch sicher vorstellen, dass das am Ende mehr kostet, als das ganze Gewehr gekostet hat.

          Vielleicht stellt sich bei manchem von euch die Frage: Warum hast du das MR308 überhaupt gekauft? Hast du es vorher nicht ausprobiert?

          Doch, ich hatte es vorher ausprobiert, allerdings nur die Variante mit dem 16,75" Lauf. Ich hätte mir nie träumen lassen, dass 3,25" Lauflänge einen Unterschied in der Auflagestabilität wie Tag und Nacht bedeuten könnten!

          Ich werde nächste Woche mal bei meinem Sachbearbeiter vorsprechen und ihn fragen, was ich da tun kann. Mein SB ist recht jung und ich denke, man kann mit ihm reden.

          Bzgl. des Objektes der Begierde habe ich hier mal einen Thread aufgemacht, was ihr mir für eine .308 SL Büchse empfehlen könntet.

          Ansonsten, danke für die Antworten und daumendrücken, dass mein SB ein Mensch ist, mit dem man reden kann.

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            #6
            Wie gesagt, dass liegt einzig und alleine an Deinem SB, ob er sich darauf einlässt.

            Er muss es nicht, ab er kann.

            Du hast eine ganz schwache Position, weil dieser Fall im gesamten Vorschriftenwerk nicht vorgesehen ist (leider).

            Bitte ihn um Hilfe bei einem Problem.
            Versuche Verständniss für Deine Situation zu wecken.

            Nur - die 2/6-Regel - die steht sehr wohl im Gesetz.
            Würde er davon abweichen, würde er sich theoretisch selbst strafbar machen.

            Ich kenne einen einzigen Fall (bei einer Erbengeschichte) wo der Berechtigte vier Waffen auf einmal erwerben durfte.
            Dann aber für zwei Jahre keine mehr - das war der Deal.
            Ist aber auch eine Einzelregelung gewesen, ohne Rechtsanspruch.
            "Der Euro muss platzen, sonst bekommen wir ein sozialistisches Zwangssystem."
            (Prof. Max Otte)

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              #7
              Na gut, die 2/6 Regel wird ja insofern nicht verletzt, als dass ich ja keine dritte neue Waffe in dem Halbjahr erwerbe. So sehe ich das zumindest.

              Aber es ist sicher die Frage, ob mein SB sich darauf einlassen wird, vor allem ohne das ganze Prozedere mit Antragstellen beim Verband etc.

              Ich glaube, du hattest mit deinem SB schon sehr viel Glück.

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                #8
                Dein SB mag das anders sehen (die scheinen ja öfters mal so oder so auszulegen, gerade im Hinblick auf die 2/6er Regel...), aber vom juristischen Standpunkt aus gesehen "erwirbst" du sehr wohl eine Waffe. Auch bei einem "Tausch" wie du ihn anstrebst. Am Besten fragst du mal bei deinem SB genau nach und schilderst ihm dein Vorhaben.


                Grüße

                Thomas
                Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit. - Benjamin Franklin (11. November 1755)

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                  #9
                  Was mich am meisten ärgern täte, wäre das ganze Prozedere mit Verband usw. noch einmal zu wiederholen. Abgesehen davon, dass es Geld kostet.

                  Jetzt muss ich aber ersteinmal die andere Waffe veräußern, sonst geht sowieso gar nichts, außer mit Wettkampfnachweis.

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                    #10
                    Ich wollte mal einen Zwischenbericht abgeben.

                    Es hat sich nun folgendes ergeben:

                    Wie Lichtgestalt schon gesagt hat, es hängt alles vom SB ab. Mein SB hat mir gesagt, dass ich einen neuen Bedürfnisnachweis brauche, weil sonst die Daten vom Verband und vom LRA nicht mehr übereinstimmen...so in etwa.

                    So muss ich nun in den sauren Apfel beißen, zum Glück nimmt mir mein Fachhändler die Waffe ab und ich habe wieder einen Platz frei.

                    Aber das wird mir eine Lehre sein! HK mag von der Quali (und vom Ruf) her noch so gut sein, was die individuelle Anpassung mittels Tuning-Teilen angeht....naja, ich sag besser mal nichts!
                    Aber wenn man schon ein System auf AR-15/AR-10 Basis baut, dann doch bitte eins, was mit den gängigen Teilen für das AR-System kompatibel ist!
                    Dieses im eigenen Sud kochen, damit zeigen sie (mal wieder), dass ihnen die Sportschützen mehr oder weniger sonst wo vorbei gehen, so empfinde ich es zumindest.

                    Pech gehabt, dann kauf ich von denen halt nichts mehr!

                    Zusätzliche Strafe für meinen Schnellschuss, nun muss ich auf meine OA-10 15 Wochen warten!

                    Alle, die vor der Entscheidung stehen, sich eine Waffe zu kaufen, ein allgemeiner Rat: überlegt euch sehr gut, was ich wirklich wollt. Ich wollte Qualität und habe nicht genug Aufmerksamkeit auf das Thema Individualität verwendet. So geschah es dann.

                    Danke nochmals für die Antworten.

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