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Schwarzpulver für andere Schützen mitbringen

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    Schwarzpulver für andere Schützen mitbringen

    Hallo Community,

    kann ich immer noch SP Pulver für andere Schützen auf deren Pulverschein §27 und gültig kaufen?
    Laut einem Händler im mittleren Westen, wo am letzten Wochenende ein Schütze vom Verein Pulver holen wollte, nicht mehr!
    Bei uns im Verein gibt es genauso viele die "ja" meinen aber auch dieselbe Anzahl die "nein" meint!
    Mein Händler weiß nichts von und ein anderer Händler hält das so das im Pulverschein ein Stempel von Ihm drin sein muss sonst gibt es für den Schützen nichts.
    Recherchen im Internet haben mich auch nicht weiter gebracht. Die Behörde wollte ich jetzt auch nicht gleich kontaktieren und deswegen eröffne ich hier dieses Thema. Was von mir gefunden im Internet wurde ist das ich auch alles auf mein Schein eintragen kann und das dann beim Verteilen wieder selbst austragen kann, so wird es wohl mit Verbringungen aus dem Ausland gemacht.

    Hilfreiche Antworten würden mich in eine andere Dimension schießen.
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von sportschütze 01; 17.10.2015, 11:30.
    Barack Obama hat sich als Hobbyschütze geoutet und damit seine Gegner erzürnt.

    #2
    Das auf den eigenen Schein eintragen, dann ohne dass es auf die eigene menge angerechnet wird wieder austragen habe ich auf dem Lehrgang auch gehört.

    Als Alternative aber auch das den fremden Schein im Original mitnehmen und darauf eintragen lassen.

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      #3
      Mit Vollmacht des Berechtigten "zum Erwerb und Verbringen" in seinem Namen.
      "Der Euro muss platzen, sonst bekommen wir ein sozialistisches Zwangssystem."
      (Prof. Max Otte)

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        #4
        Zitat von Lichtgestalt Beitrag anzeigen
        Mit Vollmacht des Berechtigten "zum Erwerb und Verbringen" in seinem Namen.
        Also ist es wieder Panik mache das für andere Schützen kein Pulver mehr mitgenommen werden kann?
        Barack Obama hat sich als Hobbyschütze geoutet und damit seine Gegner erzürnt.

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          #5
          Wieviel Du an Schwarzpulver transportieren darfst, weiß ich ehrlich gesagt nicht.

          Nitropulver sind es (nicht gewerblich) 20kg, vorausgesetzt, das Pulver ist in der zugelassenen Umverpackung (Karton nach EU-Norm mit Gefahrstoffzeichen) und Du hast nen Pulverlöscher dabei (ich glaub 2,5kg?).

          Wir machen immer ne Sammelbestellung für Nitropulver und ich bring das dann von meiner Geschäftstour mit.

          Dabei hab ich die Pulverscheine der Kollegen und deren Vollmachten dabei.
          Welches Pulver, wieviel davon, usw..

          Auf meinen Pulverschein kommt da nur das, was ich für mich erwerbe.
          "Der Euro muss platzen, sonst bekommen wir ein sozialistisches Zwangssystem."
          (Prof. Max Otte)

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            #6
            Hier eine Dokumentation bzgl. Transport bzgl. NC und Blackpowder ;-)


            Es ist wie bei jedem Gesetz»,
            «es wirkt nur bei jenen, die sich daran halten.»

            "Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält, sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog)

            „Die gefährlichsten Massenvernichtungswaffen sind die Massenmedien.Denn sie zerstören den Geist, die Kreativität und den Mut der Menschen, und ersetzen diese mit Angst, Misstrauen, Schuld und Selbstzweifel.“(M. A. Verick)

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              #7
              Hihi, jetzt wo Du das postest, dachte ich, das kommt mir doch bekannt vor.

              Hab´s dann grad auf meinem PC wiedergefunden, hatte ich mir "vor der ersten Fahrt" auch runtergeladen.
              "Der Euro muss platzen, sonst bekommen wir ein sozialistisches Zwangssystem."
              (Prof. Max Otte)

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                #8
                Moin moin,

                der Text ist 2006 aus der GGVS übernommen. Die GGVS gibt es seit vielen Jahren nicht mehr. Das z. Zt. gültige ADR hat dahingehend etliche Änderungen erfahren.
                Es handelt sich um einen Transport für Andere, der nicht mehr privat sondern nur als gewerblich eingestuft wird. Der Transport und der Erwerb (erwerben ist das Erlangen der tatsächlichen Gewalt über den Explosivstoff, unabhängig davon, wessen Pulver man gerade in den eigenen Kofferraum packt) von Explosivstoffen ist immer von der -gwerblichen- Erlaubnis abhängig, die der Hobbyist nicht hat. Es gelten auch besondere Vorschriften für das Fahrzeug und Ausstattung.
                Das die Händler teilweise trotzdem abgeben, liegt am Geschäftsdenken und "es ist ja noch nie was passiert".
                Kurz: Transport von Pulver für andere ist der tatsächliche Erwerb über dieses Material, es wird somit zum gewerblichen Transport und das ADR mit allen Regeln greift. Die Strafen im Berich der Ordnungswidrigkeiten sind weit vierstellig, das Sprengstoffrecht verweist nach eigenen Owi noch auf des StGB. Und in der momentan angespannten Lage bzgl. Sprengstoffen/Waffen/Munition läßt man besser die Finger davon.
                Auch mehrere Berechtigte Erwerber in einem Fahrzeug können rasch die Freimenge übersteigen. Auch dann wirds kritisch.

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                  #9
                  Zitat von Pfafiwoi Beitrag anzeigen
                  Kurz: Transport von Pulver für andere ist der tatsächliche Erwerb über dieses Material, es wird somit zum gewerblichen Transport und das ADR mit allen Regeln greift. Die Strafen im Berich der Ordnungswidrigkeiten sind weit vierstellig, das Sprengstoffrecht verweist nach eigenen Owi noch auf des StGB. Und in der momentan angespannten Lage bzgl. Sprengstoffen/Waffen/Munition läßt man besser die Finger davon.
                  Auch mehrere Berechtigte Erwerber in einem Fahrzeug können rasch die Freimenge übersteigen. Auch dann wirds kritisch.
                  Könntest Du das bitte mal belegen?
                  "Der Euro muss platzen, sonst bekommen wir ein sozialistisches Zwangssystem."
                  (Prof. Max Otte)

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                    #10
                    Zitat von Lichtgestalt Beitrag anzeigen
                    Könntest Du das bitte mal belegen?
                    Wer hat gerade das Popcorn?
                    "The chinaman is running them cheap shells on me again."

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                      #11
                      Nee, ich meine das ernsthaft.

                      Wenn da was dran ist, bitte ich um die Rechtsbezüge.
                      "Der Euro muss platzen, sonst bekommen wir ein sozialistisches Zwangssystem."
                      (Prof. Max Otte)

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                        #12
                        Würde mich auch interessieren. Wenn ich aber oben die Definition eines gewerblichen Transports lese bekomme ich erst mal nur Appetit auf Popcorn, weiß auch nicht warum...
                        "The chinaman is running them cheap shells on me again."

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                          #13
                          Zitat von Pfafiwoi Beitrag anzeigen
                          Moin moin,

                          der Text ist 2006 aus der GGVS übernommen. Die GGVS gibt es seit vielen Jahren nicht mehr. Das z. Zt. gültige ADR hat dahingehend etliche Änderungen erfahren.
                          Es handelt sich um einen Transport für Andere, der nicht mehr privat sondern nur als gewerblich eingestuft wird. Der Transport und der Erwerb (erwerben ist das Erlangen der tatsächlichen Gewalt über den Explosivstoff, unabhängig davon, wessen Pulver man gerade in den eigenen Kofferraum packt) von Explosivstoffen ist immer von der -gwerblichen- Erlaubnis abhängig, die der Hobbyist nicht hat. Es gelten auch besondere Vorschriften für das Fahrzeug und Ausstattung.
                          Das die Händler teilweise trotzdem abgeben, liegt am Geschäftsdenken und "es ist ja noch nie was passiert".
                          Kurz: Transport von Pulver für andere ist der tatsächliche Erwerb über dieses Material, es wird somit zum gewerblichen Transport und das ADR mit allen Regeln greift. Die Strafen im Berich der Ordnungswidrigkeiten sind weit vierstellig, das Sprengstoffrecht verweist nach eigenen Owi noch auf des StGB. Und in der momentan angespannten Lage bzgl. Sprengstoffen/Waffen/Munition läßt man besser die Finger davon.
                          Auch mehrere Berechtigte Erwerber in einem Fahrzeug können rasch die Freimenge übersteigen. Auch dann wirds kritisch.
                          Also, was ist jetzt wo ist das belegt?!
                          Barack Obama hat sich als Hobbyschütze geoutet und damit seine Gegner erzürnt.

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